Wer keinen Anspruch auf die gesetzliche Rentenversicherung und die Riester-Rente hat, aber trotzdem ein staatlich gefördertes Produkt für die Altersvorsorge nutzen möchte, kann mit der Rürup-Rente eine gute Alternative finden, denn sie bietet viele Vorteile und lohnt sich nicht nur für Gutverdienende. Swiss Life Fachreferentin Susanne Fuchs beantwortet im Interview wichtige Fragen zur Rürup-Rente.

Wer keinen Anspruch auf die gesetzliche Rentenversicherung – und damit auch auf die Riester-Rente – hat, aber trotzdem ein staatlich gefördertes Produkt für die Altersvorsorge nutzen möchte, kommt um einen Namen nicht herum: Bert Rürup. Der 1943 in Essen geborene Ökonom gehörte in den Jahren 2000 bis 2009 zu den sogenannten Wirtschaftsweisen und war maßgeblich für die Entwicklung eines Vorsorgekonzeptes verantwortlich, das 2005 eingeführt wurde und bis heute seinen Namen trägt.

Aber die Rürup-Rente ist weit mehr als ein Ersatzprodukt für Menschen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Darüber, welche Vorteile sie bietet, für wen sie infrage kommt und wodurch sich die von Swiss Life angebotene Rürup-Rente auszeichnet, haben wir mit Susanne Fuchs gesprochen.

Über Susanne Fuchs

Susanne Fuchs ist seit 2017 für die Swiss Life AG tätig. Bis November 2023 hat sie als Maklerbetreuerin die Vermittlerinnen und Vermittler unterstützt, seitdem arbeitet sie als Fachreferentin in der Marktbearbeitung. In dieser Funktion ist sie die Schnittstelle zwischen den Produktabteilungen und dem Vertrieb und unterstützt den Swiss Life Außendienst mit fachlichem Input, Vertriebsunterlagen sowie Schulungen.

Frau Fuchs, was genau ist die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Sie wurde ursprünglich eingeführt, um eine zusätzliche Säule zur Altersversorgung zu schaffen – insbesondere für Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Gutverdienende.

Warum wird die Rürup-Rente auch als Basisrente bezeichnet?

Die Rürup-Rente ist eine grundlegende und darüber hinaus steuerlich geförderte Form der Altersvorsorge, die in erster Linie darauf abzielt, den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern. Die Beiträge zur Rürup-Rente werden steuerlich genauso behandelt wie die Beiträge zu den übrigen Systemen der Basisversorgung, wie zum Beispiel der gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb wird die Rürup-Rente auch als Basisrente bezeichnet.

Für wen eignet sich die Rürup-Rente besonders?

Die Rürup-Rente eignet sich für alle Personen, insbesondere aber für Gutverdienende, Personen mit einem hohen Steuersatz, Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie für all diejenigen, die ihre Altersvorsorge diversifizieren möchten und eine langfristige Anlagestrategie verfolgen.

Welche Vorteile bietet die Rürup-Rente?

Der erste große Vorteil liegt in der steuerlichen Absetzbarkeit der Rürup-Rente. Diese führt zu einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens und senkt somit die Steuerlast. Der zweite und – wie ich finde – ebenfalls sehr wichtige Vorteil ist die lebenslange Rentenzahlung. Denn die Lebenserwartung steigt linear an, das heißt: Die Menschen werden statistisch gesehen immer älter. Es gibt einen Richtwert, der davon ausgeht, dass die Lebenserwartung des Menschen pro Jahr um drei Monate steigt, und dieses zunehmende „Langlebigkeitsrisiko“ gilt es abzusichern. Die Basisrente ist eine clevere Möglichkeit, das zu tun. Der dritte Vorteil der Rürup-Rente besteht darin, dass die Ansparsumme im Falle einer Arbeitslosigkeit nicht als verwertbares Vermögen gilt.

Inwieweit ist die Basisrente steuerlich absetzbar? 

Die Beiträge zur Rürup-Rente können bis zum Erreichen des maximalen Jahresbeitrags zu 100 Prozent als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Höchstgrenze liegt aktuell bei 27.566 Euro für Alleinstehende. Für Eheleute gilt das Doppelte – das entspricht einem maximalen Jahresbeitrag von 55.132 Euro. Diese Maximalbeiträge steigen jährlich an, sodass die Möglichkeit besteht, kontinuierlich mehr in den Vertrag einfließen zu lassen.

Wie viel sollte man monatlich in die Basisrente investieren?

Diese Frage lässt sich nicht konkret beantworten, weil das immer von der individuellen Situation abhängig ist. Dabei ist mir ein Gedanke jedoch sehr wichtig: Trotz der Maximalbeiträge – immerhin knapp 2.300 Euro im Monat für Alleinstehende – ist die Basisrente nicht nur für Gutverdienende optimal. Sie lohnt sich für jede und jeden, der oder die einen hohen Steuersatz hat, also auch für Personen, die in Steuerklasse I sind und nicht 2.300 Euro pro Monat in den Vertrag einfließen lassen können. Selbst bei geringeren Sparbeiträgen, ergibt sich ein positiver Effekt und es kommt zu einer Absenkung der Steuerlast.
Außerdem ist es bei der Rürup-Rente jederzeit möglich, Zuzahlungen zu tätigen. Das heißt, selbst wenn der Vertrag zunächst mit einem geringeren Sparbeitrag bespart wird, besteht im Rahmen der gesetzlichen Maximalbeiträge auch im Laufe des Jahres jederzeit die Möglichkeit, eventuell nicht anderweitig benötigtes Kapital zusätzlich in den Altersvorsorgevertrag einfließen zu lassen. 

Gibt es so etwas wie einen Rechner für die Rürup-Rente, der die zu erwartende Vermögensentwicklung aufzeigen kann?

Wir als Gesellschaft bieten gemeinsam mit dem Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) einen solchen Basisrenten-Rechner an, der über unsere Website frei zugänglich ist. Aber ich empfehle allen Kundinnen und Kunden, die ihre Vermögensentwicklung aufgezeigt haben möchten, das immer zusammen mit Expertinnen und Experten zu tun, weil es dabei sehr viele Einzelheiten gibt, die zu berücksichtigen sind. Dasselbe gilt auch für die unabhängigen Finanz- oder Vergleichsportale, die Onlinerechner zur Verfügung stellen. 

Wie läuft die Auszahlung der Rürup-Rente ab? 

Die Rürup-Rente lässt sich frühestens mit dem vollendeten 62. Lebensjahr abrufen, auf Wunsch auch später. Das Kapital wird immer in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt.

Das heißt, es gibt bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht?

Richtig, es gibt kein Kapitalwahlrecht, da es sich um ein steuerlich gefördertes Produkt handelt. Der Fokus liegt auf der lebenslangen Rentenzahlung. 

Was passiert, wenn ich meine Rürup-Rente kündigen will?

Das ist ähnlich wie bei der Kapitalauszahlung. Weil es sich um eine staatlich geförderte Altersvorsorgelösung handelt, lässt sich die Basisrente nicht vorzeitig kündigen. Was jedoch immer möglich ist, falls zum Beispiel während der Laufzeit Zahlungsschwierigkeiten auftreten, ist eine Reduzierung der Beiträge. Der Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen bei Swiss Life auch ganz beitragsfrei gestellt werden. Beides ist auch temporär möglich. In dieser Hinsicht bietet das Produkt also ausreichend Flexibilität.

Was ist das Besondere an der Swiss Life Basisrente?

Die Swiss Life Basisrente kann anhand der Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden individuell zusammengestellt werden. Wir bieten dabei neben verschiedenen Garantieniveaus eine große Fondsauswahl und natürlich auch attraktive optionale Zusatzbausteine an, die wir in den Vertrag integrieren können. Unsere Kundinnen und Kunden können, sofern sie das möchten, zu 100 Prozent in Fonds investieren und damit quasi einen steuerlich geförderten Investmentsparplan erhalten. Darüber hinaus ist es bei diesem Produkt möglich, den Vertrag mit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung (BU) zu kombinieren und auch hier von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Ein weiterer wichtiger Mehrwert der Swiss Life Basisrente besteht darin, dass wir auch während der Rentenbezugsphase mit einem Großteil des Kapitals in den Fondsanlagen investiert bleiben. Während viele unserer Mitbewerber im Rentenbezug auf klassische Anlageprodukte zurückwechseln, bieten wir unseren Versicherten aufgrund des fondsgebundenen Rentenbezugs die Chance auf eine attraktivere Rendite.

Welche Zusatzbausteine sind bei der Swiss Life Basisrente noch möglich?

Es kann beispielsweise eine manuelle oder eine automatische Gewinnsicherung eingebaut werden. Die manuelle Gewinnsicherung kann bereits nach einem Jahr in Anspruch genommen werden. Die automatische Gewinnsicherung greift erstmalig zu Beginn des dritten Versicherungsjahres und kann während der gesamten Laufzeit jederzeit an- und abgewählt werden. Neben den Gewinnsicherungsmechanismen haben Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, vor ihrem Renteneintritt ein Ablaufmanagement einzubauen. Auf diese Weise sichern wir das Guthaben zum vereinbarten Rentenbeginn bis zu 90 oder 100 Prozent ab.

Wie unterstützt Swiss Life Maklerinnen und Makler bei der Beratung zur Rürup-Rente?

Wir bieten bei uns im Haus individuelle Betreuungskonzepte an, die auf den jeweiligen Bedarf unserer Maklerinnen und Makler abgestimmt sind. Deutschlandweit unterstützen wir mit unseren Maklerbetreuerinnen und -betreuern. Das machen wir digital, vor Ort oder in unserer sogenannten Tandembetreuung. Darüber hinaus bieten wir Workshops, Onlineseminare, Roadshows und vieles mehr zum Thema Basisrente an. Neben der fachlichen und der vertrieblichen Unterstützung stellen wir den Maklerinnen und Maklern auch die geeigneten Tools zur Verfügung, zum Beispiel in Form des Basisrenten-Rechners in Kooperation mit dem IVFP. Mein Kollege Steffen Hammer hat im vergangenen Jahr ein spannendes Interview zum Thema Basisrente mit Prof. Michael Hauer vom IVFP geführt. Dieses wurde in einer Folge von „Swiss Life Primetime“ ausgestrahlt und steht unseren Geschäftspartnerinnen und -partnern über unser Weboffice oder Youtube jederzeit zur Verfügung.

Die Basisrente: Ein Vorsorgeprodukt für alle

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersvorsorge und der Riester-Rente bietet auch die Rürup- oder Basisrente die Möglichkeit, ein staatlich gefördertes Produkt für die Absicherung im Alter zu nutzen. Anders als die vorgenannten Produkte unterliegt die Rürup-Rente keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der zum Abschluss berechtigten Personengruppe. Und wie bei allen Vorsorgeverträgen gilt auch hier: Je früher er geschlossen wird, desto mehr profitieren Sie später.

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