Überschussbeteiligung bei der BU einfach erklärt

  • Bei der Überschussbeteiligung gibt die Versicherung einen Teil ihrer erwirtschafteten Überschüsse an die Versicherten weiter. Die Pflicht zur Überschussbeteiligung ist gesetzlich verankert und kann auf verschiedenen Wegen (Beitragsverrechnung oder Bonusrente) vollzogen werden.
  • Ein Überschuss kann z. B. entstehen, wenn weniger Menschen als erwartet die Versicherung in Anspruch genommen haben (Risikoüberschuss), es einen Kapitalanlagenüberschuss gab oder der Versicherung weniger Kosten entstanden sind als geplant (übriger Überschuss).
  • Es gibt keine Garantie, dass ein Überschuss erzielt wird. Zudem variiert die Höhe möglicher Überschüsse von Jahr zu Jahr, je nach Entwicklung der drei Überschussarten.

Wenn Versicherungsgesellschaften Gewinne aus ihren Anlagen und Prämieneinnahmen erzielen, bleiben diese Gelder nicht einfach als Gewinn bei den Versicherungen. Auch Sie profitieren davon. Die sogenannte Überschussbeteiligung sorgt dafür, dass diese Gewinne zu großen Teilen an die Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen zurückfließen. Wie ein Überschuss zustande kommt und in welcher Form Sie daran beteiligt werden, erfahren Sie hier.

Was ist eine Überschussbeteiligung?

Die Überschussbeteiligung in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Vorgang, bei dem den Versicherten zusätzliche Gelder von der Versicherungsgesellschaft zugutekommen, wenn die wirtschaftliche Lage der Versicherung dies erlaubt.

Im Wesentlichen bedeutet das: Wenn Ihre Versicherungsgesellschaft erfolgreich wirtschaftet oder weniger Kunden und Kundinnen Leistungen in Anspruch genommen haben, fließt ein Teil der erzielten Gewinne an Sie zurück. Das ist sogar gesetzlich geregelt.

Wie kommt es zum Überschuss bei der Versicherung?

Inwiefern eine Versicherung einen Überschuss erwirtschaften kann, hängt in großen Teilen von der Realisierung der Risiken ab. Daneben tragen auch Kapitalentscheidungen  bzw. Kapitalentwicklungen zum Überschuss bei, wenn auch in einem deutlich geringeren Maße.

Risikoüberschuss

Nach dem gesetzlich verankerten Vorsichtsprinzip müssen Versicherungsgesellschaften die Prämien, die Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen zahlen, vorsichtig kalkulieren. Die Beiträge werden eher hoch angesetzt, damit der Versicherung in jedem Fall ausreichend finanzielle Mittel zur Erbringung der versicherten Leistung zur Verfügung stehen. Werden am Ende weniger Versicherungsansprüche gestellt als erwartet, weil zum Beispiel weniger Menschen die Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen mussten, entsteht ein Überschuss.

Kapitalanlagenüberschuss

Versicherungsgesellschaften nehmen die von ihren Kunden und Kundinnen gezahlten Prämien entgegen und investieren sie in verschiedene Anlageklassen. Diese Investitionen dienen dazu, langfristige Renditen zu erwirtschaften. Je besser die Anlageentscheidungen der Versicherungsgesellschaft, desto mehr Überschuss wird potenziell generiert. Wenn die Anlagen hohe Gewinne erzielen, profitieren die Versicherten von diesen Erfolgen in Form einer Überschussbeteiligung.

Was bringt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU, ist eine wichtige Form der Absicherung, die Ihnen finanzielle Unterstützung garantiert, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren vorher ausgeübten Beruf länger als 6 Monate, zu 50 Prozent oder mehr, nicht mehr ausüben können. Sie dient als finanzieller Schutz, um Ihr Einkommen und Ihre Lebensqualität in schwierigen Zeiten zu erhalten. Im Falle einer Berufsunfähigkeit zahlt die Versicherung monatliche Leistungen, die Ihnen helfen, Ihre laufenden Ausgaben zu decken, obwohl Sie nicht mehr arbeiten können. 

Wer hat Anspruch auf die Überschussbeteiligung?

Einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Überschussbeteiligung (sofern ein Überschuss erzielt wurde) hat erstmal jeder Versicherungsnehmer und jede Versicherungsnehmerin. Das ist in § 153 des Versicherungsaufsichtsgesetzes geregelt. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Verzicht auf die Überschussbeteiligung explizit im Versicherungsvertrag festgehalten wurde. 

Einflussfaktoren auf die Höhe der Überschussbeteiligung

Die Höhe der Überschussbeteiligung in der Berufsunfähigkeitsversicherung variiert und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

  • Gesamtwirtschaftliche Lage: Die gesamtwirtschaftliche Lage hat einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Überschussbeteiligung. In wirtschaftlich unsicheren Zeiten können niedrige Zinssätze und schwache Anlagemärkte die Renditen der Versicherungsgesellschaften beeinträchtigen. Dies kann die Überschussbeteiligung schmälern. Umgekehrt lassen sich in Zeiten wirtschaftlicher Stabilität und positiver Kapitalmärkte in der Regel höhere Überschüsse erzielen.
  • Management der Versicherungsgesellschaft: Die Fähigkeit der Versicherungsgesellschaft, ihre Kapitalanlagen erfolgreich zu managen, ist entscheidend. Ein kompetentes Management führt unter Umständen zu optimierten Renditen und damit zu einer höheren Überschussbeteiligung. Gute Anlagestrategien, ein nachhaltiges Risikomanagement und eine hohe Kosteneffizienz (zum Beispiel bezüglich des Verwaltungsaufwands und der Personalkosten) sind dabei die Schlüsselfaktoren.
  • Gesundheit der Versicherten: Der Sinn einer Versicherung liegt darin, Geld von allen Versicherten einzunehmen und dieses in Form der vereinbarten Leistungen an diejenigen auszuzuzahlen, die es benötigen. Zwar benutzen Versicherungen komplexe Kalkulationen, um die entsprechend passende Versicherungsprämie für jeden Einzelnen zu errechnen, doch letztlich weiß niemand, wie viele Menschen tatsächlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen müssen. Wenn dies weniger Menschen als erwartet sind, fällt der mögliche Überschuss höher aus.

Formen der Überschussbeteiligung

In welcher Form Sie die Überschussbeteiligung in der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, variiert je nach Vertrag und Versicherungsgesellschaft. Mitunter können Versicherte bei Vertragsabschluss zwischen unterschiedlichen Möglichkeiten wählen. Die Entscheidung gilt dann jedoch dauerhaft, d. h. Sie können nicht jedes Jahr aufs Neue wählen, welche Form der Überschussbeteiligung Sie bevorzugen. Im Folgenden werden die gängigsten Methoden erklärt.

  • Beitragsverrechnung:  Bei der Beitragsverrechnung nutzen Sie die Überschussbeteiligung dazu, Ihre laufenden Versicherungsprämien zu reduzieren. Auf diese Weise profitieren Sie von niedrigeren Prämien und haben den Vorteil, dass Ihre monatlichen Kosten für die BU-Police sinken. Dadurch ist Ihre Versicherung langfristig günstiger. Wie hoch eine mögliche Beitragsverrechnung ausfällt, wird jedes Jahr im Rahmen der Überschussdeklaration neu festgelegt. Die Beitragsverrechnung (und damit auch die Zahlprämie) wurde in der Vergangenheit sehr stabil kalkuliert. 
  • Bonusrente: Die Bonusrente ist eine weitere Variante der Überschussbeteiligung. Sie erhalten den Überschuss in Form einer zusätzlichen Rentenzahlung. Dies erhöht das verfügbare Einkommen im Falle der Berufsunfähigkeit. Die Höhe der Bonusrente wird jährlich im Rahmen der Überschussdeklaration neu festgelegt und ist ab Eintritt der Berufsunfähigkeit garantiert. Maßgebend ist die deklarierte Bonusrente zu Beginn des Versicherungsjahres, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.

Häufig gestellte Fragen zur Überschussbeteiligung

Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen , hat dies Auswirkungen auf die Überschussbeteiligung. Sie haben keinen Anspruch auf zukünftige Überschüsse, wenn der Vertrag aufgelöst wird. Wenn ein Vertrag nicht mehr besteht, dann werden weder Beiträge gezahlt noch besteht ein Anspruch auf eine BU-Rente. Es ist ratsam, die Kündigungsbedingungen und die Auswirkungen auf die Überschussbeteiligung in Ihrer Police zu überprüfen, bevor Sie eine vorzeitige Kündigung in Betracht ziehen.

Ja, die Höhe der Überschussbeteiligung schwankt während der Vertragslaufzeit. Sie hängt von der finanziellen Lage der Versicherungsgesellschaft ab, die wiederum vor allem vom Risikoüberschuss beeinflusst wird – also davon, wie viele Menschen die Versicherungsleistungen in Anspruch genommen haben und in welcher Relation das zu den vorher durchgeführten Kalkulationen steht. Auch wirtschaftliche Bedingungen und Anlageerfolge der Versicherungsgesellschaft haben Auswirkungen auf die Höhe der möglichen Überschussbeteiligung.

Sofern vertraglich zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung nichts anderes vereinbart wurde und die Versicherung auch tatsächlich einen Überschuss erzielt, haben Sie einen gesetzlich vereinbarten Anspruch auf die Überschussbeteiligung.

Die Antwort auf diese Frage hängt von der Beteiligungsform ab. Wen Sie eine Beitragsreduzierung wählen, so beeinflusst das keine steuerlichen Aspekte. Wenn Sie allerdings bereits Leistungen über die Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen und eine Bonusrente wählen , so ist das steuerlich relevant, weil meist die Berufsunfähigkeitsrente versteuert wird.