Offenlegung zum Finanzprodukt Swiss Life Privado Police.

a) Zusammenfassung
Die Swiss Life Privado Police ist eine aufgeschobene fondsgebundene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag mit fondsgebundener Rentenbezugsphase. Bei der Swiss Life Privado Police sind Kundinnen oder Kunden während der Aufschubphase ausschließlich in den Privado Infrastruktur-ELTIF der Swiss Life Asset Management investiert. Dieser Fonds ist nach Art. 8 der der Offenlegungsverordnung (SFDR) von dem Produktgeber so klassifiziert, dass er ökologische und/oder soziale Merkmale bewirbt. Während der Rentenbezugsphase können Kundinnen oder Kunden aus einer Vielzahl unterschiedlicher Fonds wählen (Multioptionsprodukt).

In der Rentenbezugsphase stehen den Kundinnen oder Kunden von Swiss Life mehr als 200 Fonds zur Verfügung. Davon über 100 Fonds, die nach Art. 8 oder Art. 9 der Offenlegungsverordnung (SFDR) von den Produktgebern so klassifiziert sind, dass sie ökologische und/oder soziale Merkmale bewerben oder nachhaltige Investitionen zum Ziel haben.

Fonds nach Art. 8 oder Art. 9 SFDR sind solche, die einen nachhaltigen Ansatz verfolgen und bei ihrer Anlagetätigkeit entweder ökologische und/oder soziale Merkmale berücksichtigen (Art. 8 SFDR) oder eine nachhaltige Investition anstreben und hierbei keine anderen nachhaltigen Ziele erheblich beeinträchtigen (Art. 9 SFDR) sowie Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung beachten.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen.
Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) verfolgen unterschiedliche Ansätze zur Auswahl der geeigneten Investments, von denen nachfolgend einige beispielhaft genannt werden.

Dabei wenden die Fonds vielfach Ausschlusskriterien an, mit denen sie zum Beispiel Unternehmen herausfiltern, die in kontroversen Branchen tätig sind, wie umstrittenen Waffen, Tabak, Alkohol, Glücksspiel, Erwachsenenunterhaltung oder Atomkraft und genetisch veränderten Organismen.

Teilweise verfügen die Fonds zudem über erweiterte Umweltmerkmale, indem zum Beispiel für Unternehmen, die in bestimmten Bereichen tätig sind, wie Kraftwerkskohle, Ölsande, Öl und Gas zusätzlich Schwellenwerte implementiert werden.
Darüber hinaus werden zum Teil nur solche Unternehmen ausgewählt, die basierend auf bestimmten Kriterien über ein besseres Nachhaltigkeitsprofil verfügen als andere vergleichbare Unternehmen eines Sektors (Best-in-Class)

Bei sogenannten Impact-Investments (Art. 9 SFDR) werden Investitionen so getätigt, dass diese zur Erreichung eines ökologischen oder sozialen Zieles messbar beitragen.

Die von den einzelnen Fonds angewendeten Nachhaltigkeitsstrategien und -kriterien finden nur auf die dem jeweiligen Fonds zugrundeliegenden Investitionen Anwendung.
Die Swiss Life Privado Police bietet Kundinnen und Kunden während der Rentenbezugsphase neben der Auswahl von Einzelfonds die Möglichkeit der Auswahl eines zu ihrer Risikobereitschaft passenden nachhaltigen Fondsportfolios. Insgesamt bieten wir derzeit sechs unterschiedliche nachhaltige Fondsportfolios an.

Weitere Informationen zu den ökologischen und/oder sozialen Merkmalen der einzelnen Fonds und der in den Fondsportfolios enthaltenen Fonds finden Sie in den ESG-Factsheets/RTS-Dokumenten auf unserer Website: www.swisslife.de/fondsinformationen

b) Kein nachhaltiges Investment
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

c) Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Während der Aufschubphase berücksichtigt der den Kundinnen und Kunden zur Verfügung stehende Swiss Life Privado ELTIF bei seiner Anlagetätigkeit die folgenden ESG-Kriterien:
- Eindämmung des Klimawandels;
- Energieeffizienz;
- Gesundheit und Sicherheit;
- Diversität und Chancengleichheit.

Darüber hinaus fördert der Fonds die ökologischen und sozialen Merkmale von Investitionen in Fonds, die nachhaltige Investitionen zum Ziel haben (d.h. Fonds, die in den Anwendungsbereich von Artikel 9 der der SFDR fallen) und Fonds, die ökologische und soziale Merkmale fördern (d.h. Fonds, die unter die in den Anwendungsbereich von Artikel 8 der SFDR fallen).
Es wird aber kein nachhaltiger Mindestanteil im Sinne der Offenlegungsverordnung (SFDR) und Transparenzverordnung (TVO) angestrebt.

Abhängig von der oder den gewählten Anlageoptionen während der Rentenbezugsphase werden durch die Swiss Life Privado Police ökologische und/oder soziale Merkmale gefördert.

Sofern die Kundin oder der Kunde während der Rentenbezugsphase ausschließlich Anlageoptionen (Fonds, ETF) entsprechend Art. 8 oder Art. 9 der SFDR auswählt, berücksichtigt die Swiss Life Privado Police dabei keine bestimmten ökologischen und/oder sozialen Merkmale und/oder Nachhaltigkeitsziele. Vielmehr hängen während der Rentenbezugsphase die von der Swiss Life Privado Police geförderten ökologischen und/oder sozialen Merkmale von der kundenseitigen individuellen Fondsauswahl ab.

d) Anlagestrategie
Während der Aufschubphase sind Kundinnen und Kunden ausschließlich in den Privado Infrastruktur-ELTIF der Swiss Life Asset Management investiert, für den die nachfolgenden ausgeführten Anlagegrundsätze gelten. Während der Investitionsphase und bei allen neuen Investitionen in nicht börsennotierte Infrastrukturunternehmen und Vermögenswerte wird eine Due-Diligence-Prüfung durchgeführt, deren Ergebnis dazu führen kann, dass einige Investitionen ausgeschlossen werden, die nicht den ESG-Kriterien des Fonds entsprechen, wie im nächsten Abschnitt (Phase 1) dargelegt. Neben den üblichen Due-Diligence-Verfahren werden potenzielle Investitionen in nicht börsennotierte Infrastrukturunternehmen und Vermögenswerte nach vor dem Erwerb geltenden verantwortungsvollen Investitionskriterien und unter Berücksichtigung der wesentlichen negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bewertet. Diese ESG-Bewertung bildet einen wesentlichen Bestandteil jeder Übernahme und ihrer Dokumentation, und aus der ESG-Bewertung wird ein ESG-Rating abgeleitet und in die Anlageempfehlung (Phase 2) aufgenommen. Während der Haltephase nicht börsennotierter Infrastrukturunternehmen und Vermögenswerte überwacht die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Einhaltung der ESG-Faktoren gemäß den verbindlichen Elementen des Fonds. Vermögensverwalter überwachen jeden Vermögenswert im Portfolio während der gesamten Haltedauer und das ESG-Rating jedes Vermögenswerts wird jährlich mit einer obligatorischen ESG-Bewertung neu bewertet. Hauptziel dieser Bewertungen ist es, Transparenz zu schaffen, ESG Risiken und -Chancen hervorzuheben und die ESG-Standards der Beteiligungsunternehmen während der gesamten Haltedauer gegebenenfalls durch direktes Engagement zu verbessern. Um die geförderten ökologischen und sozialen Merkmale weiter zu erreichen, kann der Fonds bei Anlagen in andere Fonds auch in solche investieren, die nachhaltige Investitionen als Ziel haben oder ökologische oder soziale Merkmale fördern.

Während der Rentenbezugsphase verfolgt Swiss Life keine eigenständige Anlagestrategie. Vielmehr werden gemäß kundenseitiger Auswahl Fonds erworben, die jeweils eigenständige Anlagestrategien verfolgen und unterschiedliche ökologische oder soziale Merkmale bewerben.

Sofern die Kundin oder der Kunde Fonds nach Art. 8 und/oder Artikel 9 ausgewählt hat und während der gesamten Versicherungsdauer darin investiert bleibt, fördern diese ökologische und/oder soziale Merkmale.

Die zur Erfüllung der geförderten ökologischen und/oder sozialen Merkmale wird durch die Kapitalverwaltungsgesellschaften der kundenseitig ausgewählten nachhaltigen Fonds festgelegt. Swiss Life kann daher keine fest definierten Nachhaltigkeitseigenschaften zusichern, sondern stützt sich auf die Offenlegung der zur Verfügung gestellten Anlageoptionen.

Dies betrifft auch die jeweilige Politik der Fonds zur Bewertung der Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die von den ausgewählten Fonds investiert wird.

e) Aufteilung der Investitionen
Während der Aufschubphase sind Kundinnen und Kunden ausschließlich in den Privado Infrastruktur-ELTIF der Swiss Life Asset Management investiert, der wie nachfolgend erläutert seine Investitionen aufteilt. Mindestens 51 % des Nettoinventarwerts („NAV“) des Fonds werden voraussichtlich mit den vom Fonds geförderten ökologischen und sozialen Merkmalen ausgerichtet sein (#1, Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale). Jedoch können mehr als 51 % des NAV des Fonds auf die vom Fonds beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet werden. Der Anteil der zu Liquiditätszwecken gehaltenen Anlagen (#2 Andere Investitionen) sollte maximal 49 % des NAV des Fonds ausmachen. Diese Anlagen werden nicht an den vom Fonds geförderten ökologischen und/oder sozialen Merkmalen gemessen, und es gibt keine ökologischen oder sozialen Mindestgarantien.

Bei Swiss Life Privado Police handelt es sich während der Rentenbezugsphase um ein Multioptionsprodukt (MOP), das eine Vielzahl von unterschiedlichen Anlageoptionen anbietet.

Während der Rentenbezugsphase kann das Vertragsguthaben zwecks Sicherung der vertraglichen Garantien zeitweise in das Sicherungsvermögen der Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland investiert sein.

Die konkrete Aufteilung der Investitionen wird von den KVGen der Fonds bestimmt, die der Kunde im Rahmen seiner Anlageentscheidung ausgewählt hat. Eine zusammenfassende Darstellung der Aufteilung der Investitionen aller kundenseitig ausgewählten Fonds ist deshalb nicht möglich.

Informationen zur Aufteilung der Investitionen der einzelnen Fonds finden Sie in den ESG-Factsheets/RTS-Dokumenten auf unserer Website: www.swisslife.de/fondsinformationen

f) Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale
Während der Aufschubphase sind die Kundinnen und Kunden ausschließlich in den Swiss Life Privado ELTIF investiert, der die von ihm angestrebten ökologischen und sozialen Merkmale nach den folgenden Grundsätzen überwacht. Während der Haltephase nicht börsennotierter Infrastrukturunternehmen und Vermögenswerte überwacht die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Einhaltung der ESG-Faktoren gemäß den verbindlichen Elementen des Fonds. Vermögensverwalter überwachen jeden Vermögenswert im Portfolio während der gesamten Haltedauer und das ESG-Rating jedes Vermögenswerts wird jährlich mit einer obligatorischen ESG-Bewertung neu bewertet. Hauptziel dieser Bewertungen ist es, Transparenz zu schaffen, ESG Risiken und -Chancen hervorzuheben und die ESG-Standards der Beteiligungsunternehmen während der gesamten Haltedauer gegebenenfalls durch direktes Engagement zu verbessern. Während der Halteperiode werden Daten für jede Investition in nicht börsennotierte Infrastrukturunternehmen und Vermögenswerte über den entsprechenden Standardberichtszyklus mit Vorstandsberichten, monatlichen und vierteljährlichen Berichten und anderen Quellen erhoben. Wenn ESG-Themen in diesen Materialien nicht ausreichend angesprochen werden oder Fragen offen gelassen werden, werden Fragen an das Management und/oder die Mehrheitsaktionäre gerichtet. Die Umsetzung der ESG-Politik, ESG-Bewertungen und -Ratings, die wichtigsten negativen Folgenabschätzungen und die Leistung sowie alle anderen ESG-bezogenen Angelegenheiten werden vom ESG-Ausschuss für Infrastrukturbeteiligungen kontinuierlich überwacht. Die Verbesserung der ESG-Performance nicht börsennotierter Infrastrukturunternehmen und Vermögenswerte ist eines der Hauptziele der Vermögensverwaltung des Fonds. Um dieses Ziel zu erreichen, werden für jeden Vermögenswert zusammen mit den Beteiligungsgesellschaften und anderen Anlegern Aktionspunkte festgelegt, die die ESG-Performance des Vermögenswerts verbessern sollen. In jedem der zwölf vorstehend genannten Schwerpunktthemen der ESG-Bewertung sowie unter den PAI (Principal Adverse Indicators) können ESG-Maßnahmen definiert werden, insbesondere durch Engagement.

Während der Rentenbezugsphaseverfolgt Swiss Life keine eigenständige Anlagestrategie. Vielmehr werden gemäß kundenseitiger Auswahl Fonds erworben, die jeweils eigenständige Anlagestrategien verfolgen und unterschiedliche ökologische oder soziale Merkmale bewerben.

Die Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale der Investitionen unterliegt den KVGen der Fonds, die der Kunde ausgewählt hat.

Im Rahmen unserer Überwachung der zur Verfügung stehenden Fonds stellen wir sicher, dass bei Vertragsabschluss nur solche Fonds zur Auswahl stehen, die gemäß SFDR von der KVG nach Art. 8 SFDR oder Art. 9 SFDR deklariert sind.

Informationen zur Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale werden von den KVGen auf ihren Webseiten zusammen mit den anderen Informationen zu den jeweiligen Fonds in dem Abschnitt „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung“ sowie in den entsprechenden Verkaufsprospekten veröffentlicht.

g) Methoden für ökologische oder soziale Merkmale
Während der Aufschubphase sind die Kundinnen und Kunden ausschließlich in den Swiss Life Privado ELTIF investiert, der die nachfolgenden Methoden zur Bestimmung ökologischer und sozialer Merkmale anwendet.
Die wichtigsten negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren, die von diesem Fonds berücksichtigt werden, sind folgende:
1. Treibhausgasemissionen (Scope-1, -2, -3)
2. CO2-Bilanz
3. THG-Intensität von Beteiligungsunternehmen
4. Engagement in Unternehmen, die im Sektor fossiler Brennstoffe tätig sind
5. Anteil des Verbrauchs und der Erzeugung nicht erneuerbarer Energien
6. Intensität des Energieverbrauchs pro Klimasektor mit hoher Auswirkung
7. Tätigkeiten mit negativen Auswirkungen auf biodiversitätsempfindliche Gebiete
8. Emission in Gewässer
9. Verhältnis zwischen gefährlichen und radioaktiven Abfällen
10. Verletzungen der Grundsätze des Globalen Paktes der Vereinten Nationen und der OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen,
11. Mangel an Verfahren und Compliance-Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der Grundsätze des UN Global Compact und der OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen,
12. Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Lohngefälle
13. Gender-Diversität im Leitungsorgan
14. Exposition gegenüber umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen).

Die ESG-Bewertung der Anlageobjekte umfasst zwölf Schlüsselthemen: - Umweltpolitik und -verfahren - Umweltinitiativen - Ressourcenverbrauch und Abfallmanagement - Umweltgesetzgebung - Beschäftigung und Arbeitsumfeld - Einbeziehung der Stakeholder - Gesellschaftlicher Beitrag - Verwaltungsrat - Leitungsebene - Managementsysteme - Rechnungslegung - Externe Bewertung

Während der Rentenbezugsphase verfolgt Swiss Life keine eigenständige Anlagestrategie. Vielmehr werden gemäß kundenseitiger Auswahl Fonds erworben, die jeweils eigenständige Anlagestrategien verfolgen und unterschiedliche ökologische oder soziale Merkmale bewerben.

Die Messung in welchem Umfang die sozialen und/oder ökologischen Merkmale erfüllt werden, obliegt der jeweiligen KVG.

Informationen zu den Methoden der ökologischen und/oder sozialen Merkmale werden von den KVGen auf ihren Webseiten zusammen mit den anderen Informationen zu den jeweiligen Fonds in dem Abschnitt „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung“ sowie in den entsprechenden Verkaufsprospekten veröffentlicht.

h) Datenquellen und -verarbeitung
Während der Aufschubphase sind die Kundinnen und Kunden ausschließlich in den Swiss Life Privado ELTIF investiert. Zur Überwachung der Anlageziele werden die nachfolgend erläuterten Datenquellen genutzt.
Während der Haltedauer werden Daten für jede Investition in nicht börsennotierte Infrastrukturunternehmen und Vermögenswerte über den entsprechenden Standardberichtszyklus mit Vorstandsberichten, monatlichen und vierteljährlichen Berichten und anderen Quellen erhoben. Wenn ESG-relevanten Informationen in diesen Materialien nicht ausreichend sind oder Fragen offen bleiben, werden das Management und/oder die Mehrheitsaktionäre dazu befragt.

Während der Rentenbezugsphase verfolgt Swiss Life keine eigenständige Anlagestrategie. Vielmehr werden gemäß kundenseitiger Auswahl Fonds erworben, die jeweils eigenständige Anlagestrategien verfolgen und unterschiedliche ökologische oder soziale Merkmale bewerben.

Informationen zu den Datenquellen und -verarbeitung bei den kundenseitig ausgewählten Einzelfonds, mit denen ökologischen und/oder sozialen Merkmale beworben werden, werden von den KVGen auf ihren Webseiten zusammen mit den anderen Informationen zu den jeweiligen Fonds in dem Abschnitt „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung“ sowie in den entsprechenden Verkaufsprospekten veröffentlicht.

i) Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Während der Aufschubphase sind die Kundinnen und Kunden ausschließlich in den Swiss Life Privado ELTIF investiert .
Während der gesamten Haltedauer des Fonds wird die Förderung der ökologischen oder sozialen Merkmale von der Kapitalverwaltungsgesellschaft überwacht. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft stützt sich dabei auf die Informationen von den Unternehmen, in die investiert wird. Ein Kontinuierlicher Dialog mit diesen Unternehmen, ermöglicht die Kontrolle über die Datenerhebung, um Datenlücken zu minimieren.

Jährliche Berichterstattung über bestimmte Merkmale wie z. B. Treibhausgasemissionen und Gesundheits- und Sicherheitskennzahlen, ist nur möglich, wenn jährliche Daten veröffentlicht werden und ausreichende Überwachungsprozesse in den Unternehmen, in die investiert wird, etabliert sind. Die ESG-Due-Diligence und die laufende Überwachung während der Haltedauer ermöglichen es, die Übereinstimmung mit den ESG-Merkmalen, die der Fonds fördert, zu gewährleisten.

Für die während der Rentenbezugsphase zur Verfügung stehenden Fonds wird hinsichtlich etwaiger Beschränkungen der Methoden und Daten auf die Webseiten von den KVGen zusammen mit den anderen Informationen zu den jeweiligen Fonds in dem Abschnitt „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung“ sowie in den entsprechenden Verkaufsprospekten verwiesen.

j) Sorgfaltspflicht
Während der Aufschubphase sind die Kundinnen und Kunden ausschließlich in den Swiss Life Privado ELTIF investiert.
Die Vermögensverwaltung hat zur Überprüfung des Fonds einen ESG-Due-Dilligence Prozess etabliert. Die ESG-Due-Diligence kann extern mit Hilfe von externen Beratern durchgeführt werden. Die interne ESG-Due-Diligence umfasst die im Abschnitt „Anlagestrategie“ genannten Bewertungen: Prüfung anhand der Ausschlussliste, eigene ESG-Bewertung, Bewertung der wichtigsten negativen Auswirkungen und Bewertung des Klimarisikos. Die internen ESG-Bewertungen und ihre Ergebnisse fließen in die Anlageempfehlung für jede neue Investition ein, die dann dem Anlageausschuss vorgelegt wird. Der ESG-Ausschuss prüft alle ESG-Bewertungen neuer Investitionsmöglichkeiten, bevor sie dem Investitionsausschuss vorgelegt werden. Weitere Einzelheiten zur anfänglichen und laufenden Due-Diligence-Prüfung finden Sie im Abschnitt „Anlagestrategie“.

Wir überprüfen während der Rentenbezugsphase laufend die für Neuabschlüsse angebotenen Fonds, ob diese von den KVGen nach Artikel 8 oder nach Artikel 9 SFRD deklariert sind.

k) Mitwirkungspolitik
Für die Aufschubphase sind die Kundinnen und Kunden ausschließlich in den Swiss Life Privado ELTIF investiert, für die Mitwirkungspolitik dieses Fonds gilt die nachfolgende Erläuterung. Für die Verwaltung und Verbesserung der ESG-Leistung der nicht börsennotierten Infrastrukturunternehmen und Vermögenswerte des Fonds ist dieses Engagement von grundlegender Bedeutung.
- Bei Vermögenswerten mit eingeschränkten Governance-Rechten umfassen die für Nachhaltigkeitsfragen geltenden Verwaltungsverfahren unter anderem die direkte Kommunikation und Zusammenarbeit mit den anderen Investoren zu ESG-Themen. Der Fonds investiert gemeinsam mit erfahrenen, federführenden Partnern (Fondsmanagern oder anderen finanziellen oder strategischen Investoren). Er ist bestrebt, Partnerschaften mit führenden Investoren mit ESG-Strategien einzugehen, die denen des Fonds ähneln und die die ESG Agenda der Beteiligungsunternehmen vorantreiben werden. Der Fonds trägt zu diesen Diskussionen bei, soweit dies durchführbar ist, indem er seine Fachkenntnisse und sein Wissen mit seinen Partnern teilt.
- Bei Vermögenswerten mit signifikanter Governance umfassen die Verwaltungsverfahren, die für nachhaltigkeitsbezogene Fragen gelten, unter anderem aktive Beteiligung und aktive Stimmabgabe (ohne Delegierung), eine Vertretung im Vorstand und eine direkte Zusammenarbeit mit Stakeholdern und anderen Aktionären, um ESG-bezogene Initiativen umzusetzen, die die direkten und indirekten negativen Auswirkungen des Geschäftsbetriebs verringern. Wesentliche Governance-Rechte ermöglichen es den Vermögensverwaltern, unter anderem die ESG-Agenda voranzutreiben und bei der Umsetzung von bewährten ESG Richtlinien und -Praktiken zu helfen. Wann immer Beteiligungsgesellschaften einen ESG Ausschuss haben, versuchen die Vermögensverwalter, einen Sitz in diesem Ausschuss zu erhalten. Durch starke und langfristige Beziehungen zu den Beteiligungsgesellschaften können die Vermögensverwalter deren ESG-Strategien sowie Verbesserungen anleiten und beeinflussen. Für jedes Beteiligungsunternehmen werden spezifische ESG-Maßnahmen erörtert.

Zur Mitwirkungspolitik der Einzelfonds, die während der Rentenbezugsphase zur Verfügung stehen, und mit denen ökologischen oder soziale Merkmale beworben werden, werden von den KVGen auf ihren Webseiten zusammen mit den anderen Informationen zu den jeweiligen Fonds in dem Abschnitt „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung“ sowie in den entsprechenden Verkaufsprospekten veröffentlicht.

l) Bestimmter Referenzwert, soweit ein Index für die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale bestimmt wurde

Für die Swiss Life Privado Police wurde kein Referenzwert oder Index bestimmt. Dies gilt sowohl für die Aufschubphase als auch für die Rentenbezugsphase.